Scheidung Kosten
Die Kosten eines Rechtsanwaltes sind für Rechtssuchende oft schwierig einzuschätzen. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten eines Rechtsanwaltes zu berechnen.
Sofern der Aufwand kalkulierbar und der Leistungsgegenstand klar abgrenzbar ist, empfiehlt sich oftmals die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, da in diesem Fall die Kosten für den Klienten von vornherein bekannt sind und mit keinen weiteren Kosten zu rechnen ist.
Ansonsten stehen für rechtsanwaltliche Leistungen aber auch andere Tarifsysteme wie das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder die Allgemeinen Honorarkriterien zur Verfügung. In diesem Fall berechnen sich die Kosten für anwaltliche Leistungen nach dem Streitwert. Das bedeutet, dass sich jede anwaltliche Leistung nach dem dem Rechtsstreit zugrundeliegenden Streitwert berechnet. In Angelegenheiten in denen kein Streitwert vorhanden ist, da der Leistungsgegenstand nicht in Geld bewertet werden kann, wie zum Beispiel bei Ehescheidungen, sieht der Gesetzgeber einen Fixstreitwert vor, von dem wiederum jede Leistung berechnet wird. Derzeit beträgt der Streitwert für Ehescheidungen EUR 4.360,00.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Vereinbarung eines Honorars nach Stundensatz. Bei hohen Streitwerten kann diese Form des Honorars oftmals sogar günstiger sein, als die gesetzlichen Streitwerte nach dem RATG.
Ich empfehle Ihnen daher, vorab mit Ihrem Rechtsanwalt die für Sie geeignete Form der Abrechnung abzuklären und zu vereinbaren.
Allen Abrechnungsmöglichkeiten ist immanent, dass Sie durch Vereinbarung zustanden kommen, lediglich für den Fall, dass nichts vereinbart wurde, greifen die einschlägigen Abrechnungsregeln des Rechtsanwaltstarifgesetzes.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung und garantiere Ihnen, die für Sie passende Abrechnungsart zu finden.