Scheidungsarten

Happy woman

Es gibt gemäß österreichischem Recht grundsätzlich vier verschiedene Scheidungsarten. Welche auf Sie zutrifft ist unerheblich. Meine Maxime ist, einen langen und kostenintensiven sowie nervenaufreibenden Rosenkrieg mit allen Mitteln zu vermeiden und gleichzeitig das Optimum für Sie zu erwirken.

 

1. Einvernehmliche Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sprechen wir von einer ehelichen Gemeinschaft, die bereits seit mindestens einem halben Jahr aufgelöst ist und die Ehe unheilbar zerrüttet ist. Damit ist gemeint, dass eine Wiederherstellung Ihrer Ehe nicht mehr möglich ist.

Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass sich die beiden Ehepartner über die Lösung der Scheidungsfolgen im Klaren sind und diese in einem Scheidungsfolgenvergleich schriftlich festhalten. In diesem Scheidungsfolgenvergleich werden Ehegattenunterhalt, Obsorge bei Kindern, Kontaktrecht bei Kindern, Kindesunterhalt sowie Vermögensaufteilung geregelt.

 

2. Scheidung aus Verschulden (streitige Scheidung)

Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner nicht auf eine einvernehmliche Scheidung einigen können, muss ein Scheidungsverfahren mit gerichtlicher Hilfe in Anspruch genommen werden. Dabei muss vom klagenden Partner ein Verschulden an der Zerrüttung der Ehe nachgewiesen werden. Die Zerrüttung wird in Form von Eheverfehlungen wie zum Beispiel Ehebruch, Psychoterror, psychische Gewalt, Drohungen uvm. dargestellt.

Sobald die Scheidungsklage eingebracht wird, wird das gerichtliche Verfahren in Gang gesetzt. Unterhaltsfragen, Obsorge und Kontaktrecht werden in einem gesonderten Verfahren geltend gemacht.

 

3. Scheidung aufgrund Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Ist Ihre häusliche Gemeinschaft mit Ihrem Partner bereits seit drei Jahren aufgelöst, kann ein Ehepartner die Scheidung erwirken, unabhängig vom Verschulden. Bei dieser Scheidungsform ergeben sich unterhalts- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile, die ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutere.

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